Ausländische Arbeiter und bürgerlicher Staat. Genese und Funktion von staatlicher Ausländerpolitik und Ausländerrecht. Vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 81/1559

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Abstract

Der rechtliche Begriff des Ausländers knüpft nicht an ethnische, kulturelle oder sprachliche Unterschiede zu Inländern an.Er bildet vielmehr eine Zusammenfassung der Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, daß sich jemand im Rechtsgebiet eines Staates aufhält, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt.Der Verfasser legt die historisch neuartige Notwendigkeit einer solchen Differenzierung dar.Ausgehend von der Ausländerbeschäftigung im Kaiserreich beschreibt er den Umbruch der Regelungsstruktur in der Weimarer Republik.Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Arbeitsmarkt für Ausländer geöffnet, die jeweilige Arbeitsaufnahme aber von einer Arbeitsmarktzulassung abhängig gemacht.Die Ausländerrekrutierung sollte auf keinen Fall dem Gutdünken der Betriebe überlassen bleiben.Die Setzung staatlicher Bedingungen stand in der Bundesrepublik niemals zur Diskussion.Am Beispiel der Seeschiffahrt demonstriert der Verfasser eine Form der Ausländerbeschäftigung ohne staatliche Regulierung. ks/difu

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Ausländerbeschäftigung, Staatsangehörigkeit, Seeschifffahrt, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktzulassung, Ausländerpolitik, Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Wasserweg, Rechtsgeschichte, Arbeit, Ausländer

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Hain:Königstein/Ts.(1981), VII, 460 S., Abb.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; FU Berlin 1979)

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Ausländerbeschäftigung, Staatsangehörigkeit, Seeschifffahrt, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktzulassung, Ausländerpolitik, Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Wasserweg, Rechtsgeschichte, Arbeit, Ausländer

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Sozialwissenschaft und Praxis; 32