Der Einfluß des § 52a BlmSchG auf die Verantwortlichkeit in Unternehmen.
Shaker
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1999
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Shaker
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Aachen
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2000/2705
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Arbeit setzt sich mit der zunehmenden Bedeutung des Umweltschutzes für die Unternehmen auseinander. Da sich die Unternehmensziele traditionell am Markt orientieren, werden auch unternehmenspolitische Konzepte der Unternehmer in den Umweltschutz integriert. § 52a Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) schreibt Anzeige- und Mitteilungspflichten vor. Der Behörde muss mitgeteilt werden, auf welche Weise sichergestellt ist, dass immissionsschutzrechtliche Pflichten eingehalten werden. Bei Verstoß gegen das eigene angezeigte Organisationskonzept kann dieser Verstoß zivilrechtlich geahndet werden. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Frage, welche Relevanz die Anzeige im Sinne des § 52a Abs.2 BImSchG auf haftungsrechtliche Normen oder beweisrechtliche Fragen hat. In diesem Zusammenhang wird auf die zivilrechtliche Rechtsprechung zum Organisationsverschulden (Schuldvorwurf: unsachgemäße Organisation) hingewiesen. kirs/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
250 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Berichte aus der Rechtswissenschaft