Entschädigungsansprüche bei Betriebsschließungen nach dem Infektionsschutzrecht.

Heymanns
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Heymanns

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DE

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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Abstract

Seit Beginn der Ausbreitung des Coronavirus haben die Bundesländer zum Teil drastische Maßnahmen ergriffen und diverse Betriebsschließungen angeordnet. Gerade für diejenigen Unternehmen, die längere Zeit den Betrieb einzustellen und daher erhebliche wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen haben, ist die Frage relevant, ob Entschädigungsansprüche gegen die öffentliche Hand in Betracht kommen. Da das Infektionsschutzrecht keine ausdrückliche Entschädigungsregelung für Betriebsschließungen enthält, ergeben sich diverse staatshaftungsrechtliche Fragen, die bislang obergerichtlich nicht geklärt sind. Der Beitrag diskutiert einschlägige Anspruchsgrundlagen und weist auf legislativen Reformbedarf hin.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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3

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158-165

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