Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen. Kommentar. 16., neubearb. Aufl .

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München

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ZLB: R 209/416
DST: R 45/13

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RE

Abstract

Die Neuauflage bringt das Werk auf den Gesetzesstand 1. Mai 2012. Neue Rechtsprechung und Literatur wurden bis Frühjahr 2012 ausgewertet. Ein Schwerpunkt liegt auf aktuellen Gerichtsurteilen, etwa zum nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruch bei Überwuchs, zum Grenzabstand von Hecken zum Nachbargrundstück und zum Hammerschlags- und Leiterrecht bei Abbrucharbeiten. Berücksichtigt wurden auch die Änderungen durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes vom 24. Mai 2011, mit dem insbesondere der neue § 23a (Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude) in das Nachbarrechtsgesetz aufgenommen wurde. Die neue Vorschrift verpflichtet den Eigentümer in bestimmten Fällen Maßnahmen zum Zwecke der Wärmedämmung auf seinem Grundstück zu dulden.

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XIX, 269 S.

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Landesrecht Nordrhein-Westfalen