Die Standortvorsorgeplanung für Kernkraftwerke und andere umweltrelevante Großvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Abstract

Weder für Kernkraftwerke noch für andere Großvorhaben gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Standortvorsorgeplanungen bzw. die rechtlichen oder instrumentellen Voraussetzungen dafür. Verf. kritisiert die mangelnde Beteiligung der Öffentlichkeit und die im geltenden Atomrecht angelegte Begünstigung der Energieversorgungsunternehmen bei der bisherigen Standortplanung, die auch bei vorgeschalteten Raumordnungsverfahren besteht. Er fordert eine zwischen Staat und Energiewirtschaft koordinierte Standortplanung, die den Erfordernissen von Raumordnung und Städtebau gerecht wird. Diesbezügliche Ansätze in einigen Bundesländern blieben bisher weitgehend erfolglos (Ausnahme Baden-Württemberg). Eine Fülle rechtlicher und rechtspolitischer Fragen wurden noch nicht ausreichend diskutiert, z.B. die nach Ansicht des Verf. unzeitgemäßen Kompetenzen der Länder in diesem Bereich sowie vorrangige Fachplanungs- oder sonstige Interessen des Bundes (z.B. Verteidigungserfordernisse). Verf. sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine stärkere Einflußnahme des Bundes.

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Keywords

Atomkraftwerk, Standortplanung, Industrieansiedlung, Raumordnungsrecht, Atomrecht, Planungsrecht

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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln 92 (1977), 7, S. 301-322, Lit.

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Atomkraftwerk, Standortplanung, Industrieansiedlung, Raumordnungsrecht, Atomrecht, Planungsrecht

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