Interdependenzen zwischen Stadtgestalt und Baugesetz. Untersuchung des Spannungsfeldes der stadträumlichen und der baurechtlichen Entwicklung im Verlauf des 20. Jahrhunderts, dargestellt am Beispiel Zürich.

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SEBI: 82/3819-4

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Der Baugesetzgebung der Jahrhundertwende war eine durchgehende städtische Gestaltungsidee immanent; ihre Aufwendung führte direkt zu einem eindeutigen gestalterischen Resultat. Die heutige "moderne" Baugesetzgebung ist zwar demgegenüber, was die Belange der Nutzungs- und Infrastrukturplanung anbelangt, erweitert. Es ist ihr aber keine durchgehende Gestaltungsidee mehr immanent; sie beschränkt sich darauf, das Instrumentarium für die Gestaltung anzubieten, ist aber in sich selbst nicht mehr gestaltungsrelevant. Gestalt wird also nicht mehr gesamthaft geordnet und geplant, sondern über eine Reihe von Einzelmaßnahmen von Fall zu Fall geregelt. Die wesentlichste Schlußfolgerung aus dieser am Beispiel der Stadt Zürich resümierten Feststellung ist, daß für die Stadtplanung das Zwischenglied zwischen der eher technokratischen Nutzungs- und Infrastrukturplanung und der gestalterischen Objektplanung praktisch fehlt. ed/difu

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Stadtgestalt, Baugesetz, Städtebauentwicklung, Stadtplanung, Baurecht, Bauplanungsrecht, Stadtgeschichte, Bautengeschichte

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Zürich:(1980), ca. 380 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(tech.Diss.; TH Zürich 1980)

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Stadtgestalt, Baugesetz, Städtebauentwicklung, Stadtplanung, Baurecht, Bauplanungsrecht, Stadtgeschichte, Bautengeschichte

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