In kommunaler Hand. Bürgernetze.

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DE

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Breitbandinfrastrukturen lassen sich größtenteils mit öffentlichen Fördermitteln aufbauen. Anfang Juli hat die Bundesregierung ihr 2015 gestartetes Förderprogramm für den Breitbandausbau um 1,3 Milliarden Euro aufgestockt, so dass nunmehr vier Milliarden zur Verfügung stehen. Die Fördermittel sollen gezielt in unterversorgte Regionen fließen, in denen sich der Netzausbau für Telekommunikationsunternehmen nicht lohnt. Gefördert wird eines von zwei Modellen: entweder das Betreibermodell, bei dem die Kommune die Fördermittel und das Eigentum am Netz erhält und dieses verpachtet, oder das Wirtschaftlichkeitslückenmodell, bei dem ein Unternehmen die Fördermittel erhält, dafür ein Netz baut und sieben Jahre lang im Rahmen einer Bereitstellungsverpflichtung betreiben muss. Pro Projekt werden bis zu 15 Millionen gewährt, die gegebenenfalls von den Bundesländern aufgestockt werden. Die Fördermittel gibt es für Ausbauprojekte einzelner Kommunen und für solche, die im Rahmen einer interkommunalen Kooperation realisiert werden. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die Vorteile, die sich für die Kommunen beim Betreibermodell ergeben, beschrieben. Herangezogen wird dafür das Beispiel der bayerischen Stadt Pottenstein, die insgesamt drei Millionen Euro an öffentlichen Geldern für die Errichtung und Verpachtung eines Glasfasernetzes im Eigentum der Stadt verwenden kann.

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Der Gemeinderat

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Sonderh. Juli

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S. 34-35

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