Die abfallrechtliche Sicherheitsleistung - Ein Beitrag zu § 8 Abs.2 AbfG.

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Bonn

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ZLB: 95/4434

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Abstract

Die Altlastensanierung wirft schwierige Finanzierungsprobleme auf. Ein Finanzierungsinstrument ist die dem Anlagenbetreiber auferlegte Sicherheitsleistung nach § 8 Abs. 2 Abfallgesetz (AbfG). So wurde z. B. für die Nachsorgeplanung der Hausmülldeponie Heßheim eine Sicherheitsleistung von 70 Millionen DM gefordert. Der Autor behandelt Sicherheitsleistungen im Umweltrecht und speziell im Abfallrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtshöfe Bayern und Hessen und befaßt sich auch mit entsprechenden nachträglichen Anordnungen. Entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dessen Urteil vom 31.10.1990 im Anhang abgedruckt wird, betont der Verfasser den Charakter des § 8 Abs. 2 AbfG als Ausnahmevorschrift und untersucht das Problem der Analogie im Verwaltungsrecht. kmr/difu

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ca. 360 S.

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