Eigenes Förderprogramm zur Bekämpfung von Leerständen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2018
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 700 ZB 6762
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
In vielen Gemeinden des ländlichen Raums gingen die Erschließung von Baugebieten und die Bebauung an den Ortsrändern zu Lasten der Ortskerne, denn dort führte diese Entwicklung zunehmend zu Leerständen. Die Bausubstanz war zudem oft schlecht, da die letzten Bewohner meist Jahrzehnte keine Sanierungsmaßnahmen mehr veranlasst hatten. Typisch für viele Gemeinden im ländlichen Raum ist außerdem, dass es im innerörtlichen Bereich zahlreiche Baulücken im privaten Eigentum gibt, die aus unterschiedlichen Gründen dem Grundstücksmarkt entzogen werden. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag das Förderungsprogramm zur Förderung von Wohnraum und zur Bekämpfung von Leerständen der Gemeinde Neuhausen ob Eck im Landkreis Tuttlingen vorgestellt. Kern des rein kommunalen Förderprogramms sind die Förderbereiche "Sanierung" und "Abriss und Neubau". Als Sanierung gilt die baulich-technische Herstellung eines Bauwerks, um Schäden zu beseitigen, die Wohnqualität zu verbessern oder die Bausubstanz zu erhalten. Beim Förderbereich Abriss und Neubau wird der komplette oder teilweise Abbruch eines Gebäudes finanziell unterstützt. Während der ersten Jahre der Laufzeit des Förderprogramms soll auf die Erschließung von neuen Wohngebieten verzichtet werden. Die Förderrichtlinie trat zum 1. August 2016 in Kraft. Seither sind bereits elf Förderanträge bei der Gemeinde eingegangen. Das Förderprogramm soll auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden und auch die flankierende Maßnahme des Verzichts auf Neuerschließung soll bestehen bleiben.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 19
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 745-746