Ozon-Grenzwerte. Kurzzeit-Grenzwerte der neuen Luftreinhalteverordnung.
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IRB: Z 11
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Abstract
Die am 1. März 1986 in Kraft getretene Luftreinhalteverordnung (LRV) legt für die Ozon-Konzentrationen zwei Kurzzeitgrenzwerte fest. Eingehende amerikanische Untersuchungen zeigen, dass solche Grenzwerte in sehr abgelegenen Standorten oft leicht und von Zeit zu Zeit stark überschritten werden. Die Resultate dieser Untersuchungen erlauben zusätzlich die Behauptung, dass es zu starken Überschreitungen kommt. In Anbetracht dieser Ergebnisse und unter Berücksichtigung der schweizerischen Bedingungen werden folgende Vorschläge unterbreitet: Der auf die Messwerte eines Monates bezogene Grenzwert von 100 my/cbm soll auf 220 my/cbm erhöht werden. Der auf 1 Stunde bezogene Maximalwert soll aufgehoben werden. (-z-)
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Luftreinhaltung, Ozon, Grenzwert, Überschreitung, Konzentration, Ozonkonzentration, Luftreinhaltegesetz, Umweltpflege, Emission
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 104(1986), Nr.42, S.1046-1048, Abb.;Tab.;Lit.
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Luftreinhaltung, Ozon, Grenzwert, Überschreitung, Konzentration, Ozonkonzentration, Luftreinhaltegesetz, Umweltpflege, Emission