Bauleitplanung und Immissionsschutz für gewerbliche Anlagen. Rechtsgrundlagen, Regelungsmöglichkeiten, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
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SEBI: 92/2115
BBR: A 11 688
BBR: A 11 688
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Zusammenfassung
Zur Bewältigung der Aufgaben des Immissionsschutzes ist ein Zusammenwirken der Regelungsmöglichkeiten des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens und der räumlichen Planung erforderlich. Der Bauleitplanung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da es ihre Aufgabe ist, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden verfügen gerade in diesem Zusammenhang über einen weiten (planerischen) Gestaltungsspielraum. Sie sind befugt, durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan vor allem auch Fragen der Umweltvorsorge verbindlich zu regeln. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen können sich entsprechende Festsetzungen auf die Wahl des Standortes auswirken. Hierfür werden vor allem in der Bauleitplanung auch die Ergebnisse von Umweltverträglichkeitsprüfungen zunehmend Bedeutung erlangen. difu
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Bauleitplanung, Immissionsschutz, Integration, Umweltverträglichkeitsprüfung, Immissionsschutzrecht, Aufgabenverteilung, Abwägungsgebot, Standort, Bebauungsplan, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht
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Taunusstein: Blottner (1992), 317 S., Lit.; Reg.
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Bauleitplanung, Immissionsschutz, Integration, Umweltverträglichkeitsprüfung, Immissionsschutzrecht, Aufgabenverteilung, Abwägungsgebot, Standort, Bebauungsplan, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht
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Schriften des Instituts für Umweltrecht