Die Wehrverfassung der Grafschaft Holstein.
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1971
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SEBI: 76/3066
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Zusammenfassung
Abweichend von den Verhältnissen im abendländischen Kernraum steht die Wehrverfassung der Grafschaft Holstein nur verhältnismäßig kurze Zeit ganz im Zeichen des adligen Vasallenkriegertums. Im einzelnen ergibt sich folgende Epochengliederung Das Zeitalter des allgemeinen Aufgebots (bis Anfang des 13. Jahrhunderts), das Zeitalter des ritterlichen Lehnsheeres (Anfang des 13. bis erste Hälfte des 14. Jahrhunderts) und das Zeitalter des Übergangs vom Ritter- zum Söldnerheer (erste Hälfte des 14. bis Ende des 15. Jahrhunderts). Während des gesamten Mittelalters besteht eine eindeutige Interdependenz zwischen Wehrverfassung und allgemeiner Verfassung Militärische Leistungen und Befugnisse einer Person oder Personengruppe richten sich nach dem sozialen Rang und der politischen Stellung; umgekehrt werden politische Rechte und soziales Prestige entscheidend durch Art und Umfang des Kriegsdienstes bestimmt.
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Neumünster: Wachholtz (1971), 174 S., Zus.(phil.Diss.; Kiel 1970)
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Serie/Report Nr.
Sonderdruck aus Zeitschrift d. Gesellsch. f. Schleswig-Holsteinische Geschichte; 96