Umweltplanung und Grundgesetz. Grundrechte und Verfassungsgrundsätze in ihren normativen Anforderungen an die Planung als Problem des Städtebaus.

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SEBI: 82/6848

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Zusammenfassung

Seit der Gründung der Bundesrepublik werden die Städte und Siedlungen unter den Normen und Wertsetzungen des Grundgesetzes geplant und realisiert. Diese Verfassung erhebt die Menschenwürde zum obersten Wert und garantiert das Recht auf Leben in physisch-psychischer Unversehrtheit. Begriffe wie humane Städte, menschenwürdige Umwelt und Lebenqualität markieren den planerischen Zielhorizont und verdeutlichen den Zusammenhang zwischen Planung und Verfassung. In einem auffälligen Spannungsverhältnis dazu steht die allenthalben erlebbare Planung der Zerstörung des Daseinsraumes. Eingangs problematisiert der Verfasser das Forschungsvorhaben und zeichnet die öffentliche Kritik an der sozialräumlichen Situation nach. Umweltbezogene Planungs- und Fachgesetze werden nur gestreift, um die unmittelbare und raumwirksame Rechtsgültigkeit der Grundrechte in den Mittelpunkt des Untersuchungsinteresses treten zu lassen. ks/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Umweltplanung, Grundgesetz, Städtebau, Lebensumwelt, Wohnumwelt, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Föderalismusprinzip, Verfassungsrecht, Stadtplanung, Wohnungswesen, Umweltschutz, Bauleitplanung

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Berlin:Duncker & Humblot (1982), 403 S., Abb.; Tab.; Lit.(tech.Diss.; Aachen 1981)

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Umweltplanung, Grundgesetz, Städtebau, Lebensumwelt, Wohnumwelt, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Föderalismusprinzip, Verfassungsrecht, Stadtplanung, Wohnungswesen, Umweltschutz, Bauleitplanung

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Schriften zum öffentlichen Recht; 431