Umweltplanung und Grundgesetz. Grundrechte und Verfassungsgrundsätze in ihren normativen Anforderungen an die Planung als Problem des Städtebaus.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 82/6848
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Seit der Gründung der Bundesrepublik werden die Städte und Siedlungen unter den Normen und Wertsetzungen des Grundgesetzes geplant und realisiert. Diese Verfassung erhebt die Menschenwürde zum obersten Wert und garantiert das Recht auf Leben in physisch-psychischer Unversehrtheit. Begriffe wie humane Städte, menschenwürdige Umwelt und Lebenqualität markieren den planerischen Zielhorizont und verdeutlichen den Zusammenhang zwischen Planung und Verfassung. In einem auffälligen Spannungsverhältnis dazu steht die allenthalben erlebbare Planung der Zerstörung des Daseinsraumes. Eingangs problematisiert der Verfasser das Forschungsvorhaben und zeichnet die öffentliche Kritik an der sozialräumlichen Situation nach. Umweltbezogene Planungs- und Fachgesetze werden nur gestreift, um die unmittelbare und raumwirksame Rechtsgültigkeit der Grundrechte in den Mittelpunkt des Untersuchungsinteresses treten zu lassen. ks/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltplanung, Grundgesetz, Städtebau, Lebensumwelt, Wohnumwelt, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Föderalismusprinzip, Verfassungsrecht, Stadtplanung, Wohnungswesen, Umweltschutz, Bauleitplanung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Berlin:Duncker & Humblot (1982), 403 S., Abb.; Tab.; Lit.(tech.Diss.; Aachen 1981)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Umweltplanung, Grundgesetz, Städtebau, Lebensumwelt, Wohnumwelt, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Föderalismusprinzip, Verfassungsrecht, Stadtplanung, Wohnungswesen, Umweltschutz, Bauleitplanung
Deskriptor(en)
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum öffentlichen Recht; 431