Verwaltungshandeln und Strafrecht. Zur Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts.
C.F. Müller
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Datum
1992
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Herausgeber
C.F. Müller
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Heidelberg
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 92/4006
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Abhängigkeit des Umweltstrafrechts vom Verwaltungsrecht bezeichnet man auch als Verwaltungsakzessorietät. Das heißt, ohne ein vorheriges Handeln der Verwaltung (Verwaltungsakt) kann eine strafrechtliche Verfolgung von Umweltstraftaten nicht erfolgen. Eine behördliche Genehmigung stellt einen Rechtsfertigungsgrund dar, der eine strafrechtliche Verfolgung ausschließt. Ob das Umweltstrafrecht bei rechtswidrigen Genehmigungen selbständig angewendet werden kann, ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur umstritten, wird vom Autor aber bejaht. Die Arbeit befaßt sich mit den zentralen Punkten dieser Auseinandersetzung, dem Verwaltungsakt und der sogenannten behördlichen Duldung (bewußtes Nichteinschreiten der zuständigen Behörde gegen ein rechtswidriges Verhalten; auch das Unterlassen der Untersagung), die keine Genehmigung ist. rebo/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
X, 155 S.
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Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht; 19