Aufsichtskonkurrenz im Sparkassenwesen. Eine Untersuchung der verschiedenen Aufsichtsarten über die Sparkassen auf ihre möglichen Überschneidungen.
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SEBI: 87/2466
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Die Sparkassen als ein Teil der öffentlichen Verwaltung sowie in ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsunternehmen unterliegen als kommunale Einrichtung der Aufsicht des Anstaltsträgers (kommunaler Gewährsträger), als rechtlich verselbständigte Anstalt des öffentlichen Rechts der sogenannten Sparkassenaufsicht, in ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsunternehmen noch der allgemeinen Wirtschaftsaufsicht in Form der sogenannten Kreditwesen- und Bankenaufsicht. Dieses Nebeneinander der verschiedenen Aufsichtsarten kann bei fehlender Koordination zu gegenseitigen Überlagerungen führen, die unerwünscht und nicht unbedenklich sind. Ziel der Arbeit ist es deshalb, die verschiedenen Aufsichtsarten in ihrer historischen Entwicklung und rechtlichen Grundlage darzustellen und dann zu untersuchen, ob Überschneidungen bestehen und wie diese gegebenenfalls aufzulösen sind. kp/difu
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Sparkasse, Sparkassenaufsicht, Aufsicht, Kreditunternehmen, Wirtschaftsrecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen
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Tübingen: (1987), XXII, 219 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1987)
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Sparkasse, Sparkassenaufsicht, Aufsicht, Kreditunternehmen, Wirtschaftsrecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen