Kommunales Risikomanagement. Teil 1: Das kommunale Risikofrühwarnsystem.

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Köln

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ZLB: Kws 761/41

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Abstract

In vielen fachgesetzlichen Grundlagen, beispielsweise im Ordnungsrecht oder im SGB XIII - Kinder- und Jugendhilfe- , sowie im neuen doppischen Haushaltsrecht finden sich konkrete Bestimmungen, einen systematischen Umgang mit Risiken in der kommunalen Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. Davon unabhängig werden vor kommunalen Entscheidungen aller Art relevante Risiken eingeschätzt, nach der Entscheidung beobachtet und wenn es nötig werden sollte, Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, um die jeweilige Entscheidung erfolgreich zu gestalten. Dabei können die festgestellten Risiken systematischen, individuellen oder intuitiven Bewertungen unterliegen. Daher ist Risikomanagement in kommunalen Verwaltungen eigentlich nichts Neues. Neu ist aber der geordnete Umgang mit Risiken in einem einheitlichen System für die Gesamtverwaltung. Der Bericht ermöglicht die Einbindung eines strukturierten Risikomanagements in die bestehenden kommunalen Zielfindungs-, Entscheidungs- und Steuerungsmechanismen, ohne dass von Kommunen individuell gewählte Organisationsstrukturen und Prozesse neu gestaltet werden müssen.

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91 S.

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KGSt-Bericht; 5/2011