Umweltschutz und Bauleitplanung.
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IRB: S 5124
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Zusammenfassung
Das Recht der Zulassung von Bauvorhaben steht unter dem Grundsatz der Planmäßigkeit der Bebauung, d.h. möglichst jeden Bauvorhaben soll im Rahmen eines vorbereiteten Flächenutzungsplans und eines verbindlich festzusetzenden Bebauungsplans stehen. Erst die systematische Planung sichert eine umfassende und eingehende Abwägung der berührten Interessen und damit auch Umweltschutzbelange. Die Bauleitplanung dient dem vorsorgenden Umweltschutz hinsichtlich des Bodenschutzes, sichert Ausgleichsflächen für den Naturschutz und regelt die Belange des Immissionsschutzes. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Umweltschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Vorsorge, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Baugesetzbuch, Recht, Flächennutzungsplan
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In: Haus- und Grundeigentümer Special, (1988), Nr.13, S.2
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Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Umweltschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Vorsorge, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Baugesetzbuch, Recht, Flächennutzungsplan