Zur Umsetzung der EWG-Lieferkoodinierungsrichtlinie.
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IRB: Z 197
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4
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Zusammenfassung
Die Lieferkoordinierungsrichtlinie verpflichtet die EG-Migliedstaaten, ihre nationalen Vergabevorschriften innherhalb einer bestimmten Frist den Bestimmungen dieser Richtlinie anzupassen. Die Richtlinie hat zum Ziel, neben das Verbot von Beschränkungen des freien Warenverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Lieferaufträge eine Koordinierung der im Lieferbereich geltenden nationalen Vergabeverfahren zu stellen, um in allen Mitgliedstaaten gleiche Bedingungen zu schaffen. Erläutert werden Umsetzung, Anwendungsbereich und materielle Regelung der Richtlinie. za
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Wirtschaft, Allgemein, EG, Lieferkoordinierungsrichtlinie, Vergabeverfahren, Auftraggeber, Lieferauftrag, Vergabevorschrift, Anwendungsbereich
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Die Bauverwaltung 52(1979)Nr.4, S.157-158, Lit.
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Wirtschaft, Allgemein, EG, Lieferkoordinierungsrichtlinie, Vergabeverfahren, Auftraggeber, Lieferauftrag, Vergabevorschrift, Anwendungsbereich