Die altwestfälischen Ritterschaftskorporationen und die rechtliche Beurteilung ihrer Auflösung.
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SEBI: 87/5330
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DI
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Abstract
In praktisch allen größeren Territorien Altwestfalens, die nach 1815 die preußische Provinz Westfalen bildeten, gab es noch am Ende des 18. Jahrhunderts ritterschaftliche Korporationen, die allein oder gemeinsam mit den Domkapiteln und den Städtekurien die Landesstände bildeten und regelmäßig Landtage abhielten. Uneingeschränkt galt dies vor allem für die geistlich regierten Länder, die Fürstbistümer, Osnabrück und Paderborn, das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen sowie für die unter preußischer Herrschaft stehende Grafschaft Mark. Wesentlicher Zweck der ritterschaftlichen Zusammenschlüsse war seit jeher die Teilnahme am politischen Leben auf den Landtagen und die damit im Zusammenhang stehende Sicherung der im Laufe der Zeit erworbenen Rechte und Privilegien der Ritterschaftsmitglieder. Auf den Landtagen wurden auch die internen Angelegenheiten der Ritterschaften, insbesondere die Aufschwörungen und die Ernennung der ritterschaftlichen Beamten, erledigt. Untersucht wird insbesondere der Ausgang dieser Zeit zwischen 1800 und 1815, als die Landstände in Altwestfalen aufgehoben wurden oder ihre politische Bedeutung verloren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem vormaligen Fürstbistum Münster, ausgehend von einem aktuellen Eigentumsstreit um das Archiv der münsterischen Ritterschaft. chb/difu
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Ritterschaft, Korporation, Adel, Landtag, Archiv, Landesgeschichte, Verband, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte
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Münster: (1987), ca. 140 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1987)
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Ritterschaft, Korporation, Adel, Landtag, Archiv, Landesgeschichte, Verband, Institutionengeschichte, Rechtsgeschichte