Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planung von Bundesfernstraßen.
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1990
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Zusammenfassung
Im Jahre 1985 wurden EG-Richtlinien erlassen, die vorsehen, öffentliche und private Bauprojekte Umweltverträglichkeitsprüfungen zu unterziehen. Im Prüfverfahren sollen Gruppen interdisziplinärer Zusammensetzung zum Für und Wider angehört werden. Zu schützende Belange von Mensch, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Biotopen, Sachgütern und kultureller Werte sollen damit die ihnen gebührende Gewichtung erfahren. Eine deutsche gesetzliche Regelung steht noch aus. Die EG-Richtlinie gilt vorerst als Rechtsrahmen. Dieser Beitrag kann daher nur Ausblicke auf die zu erwartende Prüfungsprozedur vermitteln.
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Straßen- und Tiefbau, 44(1990), Nr.2, S.10-11, 14-15, Abb.