Landwirtschaftlicher Tierzuchtbetrieb. BVerwG Beschl. v. 25.4.1985 - 4 B 48.85.

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1985

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SEBI: Zs 3096-4
IRB: Z 902
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

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Zusammenfassung

Zum Gebot der Rücksichtnahme auf einen im Außenbereich privilegiert ansässigen - hier landwirtschaftlicher Tierzuchtbetrieb - bei der Bebauung eines Grundstücks im benachbarten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Der durch § 34 Abs. 1 BBauG gegebene Bebauungsanspruch wiegt grundsätzlich so schwer, dass er durch den öffentlichen Belang der Rücksichtnahme auf eine Außenbereichsbebauung nicht überwunden werden kann. (-y-)

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Natur und Landschaft, Stuttgart 60(1985), Nr.12, S.507

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