Festsetzung der Regelsätze im Rahmen der Sozialhilfe und regionale Lebenshaltungskosten.

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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885

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Zusammenfassung

Die Bemessung der Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt richtet sich zu einem beachtlichen Teil nach Regelsätzen, die von den Ländern festgesetzt sind. Ein bundeseinheitlicher Warenkorb bildet die eigentliche Basis für die Berechnung. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) räumt die Möglichkeit einer weiteren räumlichen Differenzierung der Regelsätze ein. Eine weitere Regionalisierung könnte nur auf eingehenden empirischen Untersuchungen der unterschiedlichen regionalen bzw. örtlichen Verbrauchsgewohnheiten und Lebenshaltungskosten beruhen. Eine Reihe von derartigen Analysen liegt vor. Die vorhandenen Untersuchungen brauchten jedoch noch wesentliche Ergänzungen, um für entsprechende Differenzierungen hinreichend zu sein. Doch selbst wenn ausreichendes Material zur Verfügung stehen würde, wären gegenüber einer Regionalisierung der Regelsätze Skepsis und Bedenken anzumelden: Der einmal erreichte Stand der Gleichbehandlung wirtschaftlich Be-sollte nicht aufgegeben werden. - Bals

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Schlagwörter

Sozialhilfe, Regionalisierung, Lebenshaltungskosten, Regional, Bundesland, Bevölkerung/Gesellschaft, Sozialstruktur

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1987), H.9/10, S.583-586, Lit.

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Sozialhilfe, Regionalisierung, Lebenshaltungskosten, Regional, Bundesland, Bevölkerung/Gesellschaft, Sozialstruktur

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