Ankauf von Belegungsrechten - Bindungskauf.

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IRB: Z 877

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Der traditionelle soziale Mietwohnungsneubau und auch die marktwirtschaftlichen Einwirkungskräfte wie z.B. ein Großangebot teurer freifinanzierter Wohnungen reichen zur Beseitigung des Wohnungsmangels nicht aus. Wenn es Leerwohnungen gibt, dann müsste es für den Vermieter interessant sein, diese Wohnungen im Wege des zeitlich befristeten Belegungs- bzw. Bindungskaufs durch die Kommune zu verwerten. Preisgünstige, billige Wohnungen scheiden hierfür aus, da dafür die Nachfrage immer vorhanden ist. Auch beim kommunalen Bindungskauf sollte dem Vermieter von der Gemeinde nur ein Wohnungsnutzer zugewiesen werden, der sich in die Hausgemeinschaft einfügt. hg

Beschreibung

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Wohnen/Wohnung, Recht, Belegung, Wohnungsversorgung, Mietwohnung, Wohneigentum, Wohnungsumwandlung, Wohngeld, Wohnungsleerstand, Wohnungsbindung, Wohnungskauf, Bindungswirkung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.10, S.481-483

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Wohnen/Wohnung, Recht, Belegung, Wohnungsversorgung, Mietwohnung, Wohneigentum, Wohnungsumwandlung, Wohngeld, Wohnungsleerstand, Wohnungsbindung, Wohnungskauf, Bindungswirkung

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