Die völkervertraglichen Gleichbehandlungspflichten der Schweiz gegenüber den Ausländern. Eine Untersuchung über die Bedeutung der Gleichbehandlungsklauseln in den Niederlassungsverträgen.
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1979
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SEBI: 80/6731
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Zusammenfassung
Im Zuge der Entwicklung des allgemeinen Fremdenrechts haben alle Staaten begonnen, die Rechtsstellung ihrer Bürger im Ausland durch besondere bilaterale Niederlassungsverträge zu verbessern. Diese Verträge basieren alle auf dem Prinzip der Gleichbehandlung, d. h. den Angehörigen des Vertragspartnerstaates wird generell dieselbe Rechtsstellung zugesichert, die die Inländer genießen. Die Ausländer haben demgemäß das Recht, frei in das Vertragspartnerland einzureisen, sich dort niederzulassen und unter inländergleichem Rechts- und Eigentumsschutz einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen. Durch derartige Niederlassungsverträge ist die Schweiz heute mit ungefähr 30 Staaten, darunter allen ihren Nachbarn verbunden. Zwischen diesen Normen und der Rechtswirklichkeit klaffen jedoch große Lücken: die heutige Rechtsstellung der betreffenden Ausländer entspricht den großzügigen Gleichbehandlungsklauseln kaum noch. Daher unternimmt es der Autor, vom allgemeinen Fremdenrecht ausgehend, die Verpflichtungen der Schweiz aus den Niederlassungsverträgen zu untersuchen. chb/difu
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Zürich:Schulthess (1979), XXI, 319 S., Lit.(jur.Diss.; Fribourg 1979)
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Serie/Report Nr.
Schweizer Studien zum internationalen Recht; 17