Zur biologischen Reinigung von Sickerwässern aus Sonderabfalldeponien mit dem Belebungsverfahren.
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1991
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SEBI: 91/5640
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Zusammenfassung
Pargr. 7a des Wasserhaushaltsgesetzes fordert die Vorbehandlung und Elimination gefährlicher Stoffe durch die Entwicklung geeigneter Verfahren. Trotzdem ist über Abfluß und Zusammensetzung von Sickerwässern trotz der öffentlichen Diskussion über die gefährlichen "Sonderabfälle" sehr wenig bekannt. Der Autor hat daher vorliegende Daten und Erfahrungen zusammengetragen und die praktische Wirkung aerober Reinigungsverfahren von vier Sickerwässern aus Sonderabfalldeponien im Labor getestet. Hohe Schwankungsbreiten (z.B. auf Grund von Abdichtungsmaßnahmen) ließen sich lediglich in der Konzentration, nicht in der Zusammensetzung feststellen. Im Vergleich mit Siedlungsdeponieabwässern ist bemerkenswert, daß die Schwermetallbelastungen kaum höher ausfielen. Organische Stoffe konnten mit dem Belebungsverfahren bis zu 90 Proz. abgebaut werden. Bei schlechter Absetzfähigkeit der Belebtschlämme kann dieses Ergebnis stark eingeschränkt werden. Die Nitrifizierung schlug weitgehend fehl; mögliche Gründe dafür werden diskutiert. Obwohl der Großteil der Substanzen biologisch abbaubar ist, arbeiten nur zwei biologische Großreinigungsanlagen in der BRD. wev/difu
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Braunschweig: (1991), ca. 410 S., Abb.; Tab.; Lit.(tech.Diss.; Braunschweig 1990)