Gefahrenabwehr durch gewerbliche Sicherheitsunternehmen.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 88/3085
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Gewerbliche Wach- und Sicherheitsunternehmen übernehmen heute Gefahrenabwehraufgaben in weiten "öffentlichen" oder "öffentlichkeitswirksamen" Bereichen, in Kernkraftwerken, Bahnhöfen, Bundeswehreinrichtungen usw. Wohin soll der Weg gehen? Soll es in Zukunft eine weitere Privatisierung der Gefahrenwehr geben, oder muß jene Tendenz wieder rückgängig gemacht werden? Bedarf es neuer, den polizeirechtlichen Befugnisnormen vergleichbarer Handlungserlaubnisnormen für professionelle private Ordnungsschützer oder reicht z. B. die strafrechtliche Nothilfevorschrift? Genügen die geltenden gewerberechtlichen Vorschriften den Anforderungn für eine effektive Berufszugangs- und -ausübungskontrolle? Der Autor plädiert für einen weitgehenden Einsatz privater Unternehmen im Bereich der Gefahrenabwehr. Die für Jedermann geltenden Notrechte reichen nach seiner Auffasssng als Tätigkeitsgrundlage; gesetzgeberischer Maßnahmen bedürfe es nicht. Allerdings solle die Gewerbeaufsicht intensiviert werden und auch den Gesichtspunkt der fachlichen Qualifikation des Gewerbetreibenden erfassen. chb/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Gefahrenabwehr, Sicherheitseinrichtung, Privatisierung, Gewerbebetrieb, Gewerberecht, Strafrecht, Notwehr, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Polizei, Gewerbe, Recht, Wirtschaft
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Berlin: Drucker und Humblot (1988), 266 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1987)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Gefahrenabwehr, Sicherheitseinrichtung, Privatisierung, Gewerbebetrieb, Gewerberecht, Strafrecht, Notwehr, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Polizei, Gewerbe, Recht, Wirtschaft
Deskriptor(en)
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum öffentlichen Recht; 532