Der Grundsatz der "vollen Entschädigung" im Enteignungsrecht.

Merker, Rudolf
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1975

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 76/2816

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Die schweizerische Verfassung bestimmt, daß bei Enteignung und Eigentumsbeschränkungen ,,volle Entschädigung'' zu leisten ist. Die Studie beschäftigt sich mit Art und Umfang der Ersatzleistungen, die nach Maßgabe des Gesetzes und der Praxis an die von der Enteignung Betroffenen zu zahlen sind. Indem sie die jeweilige Nettosumme, die dem Enteigneten nach Abschluß des Enteignungsverfahrens zur Verfügung steht, mit dem Begriff der ,,vollen Entschädigung'' konfrontiert, überprüft sie von Fall zu Fall, ob nicht der Begriff der ,,vollen Entschädigung'' angesichts der Rechtswirklichkeit neu überdacht werden muß und gegebenenfalls einer neuen Inhaltsbestimmung bedarf. Sie versucht ferner, den traditionellen Inhalt der ,,vollen Entschädigung'' abstrakt zu umschreiben und die gegenwärtigen gesetzlichen Entschädigungsordnungen und die Entschädigungspraxis im Sinne von Rechtstatsachen zu erfassen. Von dieser Grundlage aus beurteilt sie kasuistisch den konkreten Gehalt des Erfordernisses der ,,vollen Entschädigung''.

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Zürich: Schulthess (1975), XXI, 230 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1975)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 472

Sammlungen