Passiver Schallschutz bei Straßenplanung durch Bebauungsplan. BVerwG, Beschluß vom 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, VGH München.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0721-7390

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. Ist der Bau einer öffentlichen Straße Gegenstand eines Bebauungsplans, so braucht die Gemeinde Vorkehrungen, die dem passiven Schallschutz für vorhandene bauliche Anlagen dienen, nach Paragraph 9 I Nr.24 BauGB nur dann zu treffen, wenn Festsetzungen dieser Art im Bebauungsplan ausnahmsweise erforderlich sind, Paragraph 1 III und VI BauGB. 2. Paragraph 42 BImSchG ist auch ohne eine auf der Grundlage des Paragraphen 43 I Satz 1 Nr.3 BImSchG erlassene Rechtsverordnung anwendbar. 3. Maßnahmen des passiven Schallschutzes erfüllen die gebotenen Schutzanforderungen, wenn sie Innenpegel gewährleisten, die verkehrslärmbedingte Kommunikations- oder Schlafstörungen ausschließen. Soweit Leitsätze. In der Begründung wird ausgeführt, daß im Fall einer Straßenplanung durch Bebauungsplan in der Regel ein Schallschutzkonzept gewährleistet, daß Hauseigentümer im Eigeninteresse Schallschutzmaßnahmen durchführen, deren Kosten sie ersetzt bekommen. Lediglich in Fällen, wie zum Beispiel bei Heimen und Krankenhäusern, in denen die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer nicht sicher vorausgesetzt werden kann, ist eine Festsetzung im Bebauungsplan geboten. Im weiteren zum einzuhaltenden Schallschutzniveau.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.8

item.page.dc-source

Seiten

S.311-314

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries