Ein Maschendrahtzaun zur Grundstückstrennung ist erlaubt, aber die Einzäunung von Gemeinschaftseigentum ist nicht zulässig; und andere Rechtsentscheidungen.

Otto, Franz
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Beitrag geht auf eine Reihe von Rechtsentscheidungen ein, die sich mit dem Verhaeltnis von Wohneigentum, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum befassen. Behandelt werden darin die Einzaeunung eines Gartenanteils in einer Wohnungseigentumsanlage, die Zulaessigkeit von Maschendrahtzaeunen sowie die Nutzung von Stellplaetzen in einer Wohnungseigentumsanlage. Ferner werden das Abgeschlossenheitserfordernis einer Eigentumswohnung, die Verzinsung von Zahlungsrueckstaenden und der steuerliche Verkehrswert einer Eigentumswohnung betrachtet. (hb)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Wohnungseigentum, Hamburg 36(1985), Nr.2, S.14-16

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen