Der Erschließungsbeitrag in Form der Grundabtretung.

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SEBI: 74/428

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Zusammenfassung

Bei der Erschließung neuer Baugebiete durch die Gemeinden müssen in der Regel zunächst benötigte Grundflächen von Grundstückseigentümern erworben und die anfallenden Kosten im Wege der Erschließungsbeitragserhebung von den anliegenden Grundstückseigentümern gefordert werden. Es erscheint daher naheliegend, die Abtretung der für die Erschließungsanlagen benötigten Flächen von den betreffenden Grundstückseigentümern als erschließungsbeitragsrechtliche Leistung zu fordern oder zumindest den Vorteil der Erschließung bei dem Erwerb der Grundflächen in Rechnung zu stellen. Es fragt sich daher, inwieweit dies rechtlich möglich und zulässig ist und ob die Abtretung von Erschließungsflächen vor Inkrafttreten des Erschließungsbeitragsrechts als Leistung zur Erschließung angesehen werden muß, die auf den zu erhebenden Erschließungsbeitrag anzurechnen ist.

Beschreibung

Schlagwörter

Erschließung, Kommunalrecht, Bodeneigentum, Bundesbaugesetz, Bodenmarkt, Ortsplanung, Bodenrecht, Bauplanung, Grundabtretung, Erschließungsbeitrag

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München: Schön (1970) XXXII, 187 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1970)

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Erschließung, Kommunalrecht, Bodeneigentum, Bundesbaugesetz, Bodenmarkt, Ortsplanung, Bodenrecht, Bauplanung, Grundabtretung, Erschließungsbeitrag

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