Regelungen über den Mietzins bei gewerblichen Räumen.
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Die Miete für gewerbliche Räume kann praktisch frei vereinbart werden, sofern sie nicht als Wucher im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen ist. Die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten gewerblicher Mietverträge werden kurz dargestellt und mit Beispielen aus der Rechtsprechung belegt. Am einfachsten ist die Festlegung eines festen Mietzinses für die gesamte Vertragsdauer. Eine Alternative dazu ist die Staffelmiete, bei der sich die Miete zu bestimmten Terminen ändert. Möglich ist die Vereinbarung einer Umsatzmiete, die gewöhnlich mit einer Festmiete kombiniert ist. Anhand konkreter Fälle wird auf Leistungsvorbehalte, Spannungsklauseln, Wertsicherungsklauseln und die Bindung an den Mietzins ohne Änderungsklauseln eingegangen. hg
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Recht, Wirtschaft, Gewerbebetrieb, Miethöhe, Vertragsbedingung, Rechtsprechung, Gewerberaum, Vermietung, Mietzins, Mietvertrag, Wertsicherungsklausel
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.7, S.363-366, Abb., Tab., Lit.
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Recht, Wirtschaft, Gewerbebetrieb, Miethöhe, Vertragsbedingung, Rechtsprechung, Gewerberaum, Vermietung, Mietzins, Mietvertrag, Wertsicherungsklausel