Wahlprüfung im Kommunalwahlrecht - unter besonderer Berücksichtigung der neueren Wahlprüfungsrechtsprechung.

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SEBI: 72/764

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Die Wahlprüfung läßt sich als ein Kontrollprozeß beschreiben, in welchem unter Beachtung des jeweiligen Wahlrechts etwaige Wahlfehler ermittelt werden und über deren Rechtsfolgen für die Gültigkeit der Wahl mittels der Grundsätze des materiellen Wahlprüfungsrechts entschieden wird. Gegenstand der Arbeit ist das kommunale Wahlprüfungsrecht in den Flächenstaaten der Bundesrepublik sowie in Bremerhaven, wobei die Rechtsprechung eine besondere Beachtung findet. Der Autor zeigt zunächst die einzelnen Fehlerquellen bei Kommunalwahlen auf, wie Formfehler und unzulässige Wahlbeeinflussung. Er geht dann auf die Erheblichkeitsprüfung ein. Im Wahlprüfungsrecht gilt der Grundsatz, daß nur erhebliche Wahlfehler zur Ungültigkeit führen, d. h. es ist stets zu prüfen, ob der Fehler eine Auswirkung auf das Wahlergebnis hat. Das kommunale Wahlprüfungsverfahren (formelles Wahlprüfungsrecht) behandelt der Autor nur am Rande. In einem Anhang gibt er eine tabellarische Übersicht über das formelle und materielle Wahlprüfungsrecht in den einzelnen Bundesländern. wd/difu

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Kommunalwahlrecht, Wahlprüfung, Kommunalwahl, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Verwaltung

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Siegburg: Reckinger (1972), XIV, 136 S., Tab.; Lit.

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Kommunalwahlrecht, Wahlprüfung, Kommunalwahl, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Verwaltung

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