Streit von Gemeinden mit dem Land um Raumordnungsfunktionen und Streit zwischen Gemeinden um Bauleitpläne
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1976
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
BBR: Z 264a
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36b
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36b
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Drei Verwaltungsgerichtsurteile werden besprochen. Zwei durch die bayerische Landesplanung nicht bei der Bestimmung der Zentralen Orte berücksichtigte Gemeinden beantragen gerichtlich die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs.3 Bayerisches Landesplanungsgesetz. Sie wollen als Unterzentrum eingestuft werden. Das Gericht erklärt die Anträge als zulässig, sieht sie jedoch als unbegründet an, denn die Klägerinnen erreichen die der Bestimmung der Hierarchie der Zentralen Orte zugrunde liegenden Schwellenwerte nicht. Außerdem liegen sie in ,,zumutbarer Entfernung'' zum nächsten Unterzentrum. Die beiden anderen Streitfälle beziehen sich auf ,,zwischengemeindliche Klagen'' im Rahmen der Bauleitplanung. Während die eine Klage negativ beschieden wurde, hatte die andere Beschwerde Erfolg dergestalt, daß aufgrund zu erwartender ,,unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art'' durch die Planungen der Nachbargemeinde der Klägerin bereits planungsstadium-,,vorbeugender Rechtsschutz'' konzediert wurde. Zwischengemeindliche Klagen könnten vor allem hinsichtlich des Komplexes ,,nicht-integrierter Verbrauchermärkte'' gewichtig werden. Zwei noch nicht entschiedene Klagen richten sich gegen geplante Ansiedlungen von Verbrauchermärkten in der Nähe von Gemarkungsgrenzen größerer Städte.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Stadtbauwelt, Berlin 50 (1976), S. 131-135, Lit.