Streit von Gemeinden mit dem Land um Raumordnungsfunktionen und Streit zwischen Gemeinden um Bauleitpläne

Gehrmann, Werner
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1976

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

BBR: Z 264a
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36b

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Drei Verwaltungsgerichtsurteile werden besprochen. Zwei durch die bayerische Landesplanung nicht bei der Bestimmung der Zentralen Orte berücksichtigte Gemeinden beantragen gerichtlich die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 2 Abs.3 Bayerisches Landesplanungsgesetz. Sie wollen als Unterzentrum eingestuft werden. Das Gericht erklärt die Anträge als zulässig, sieht sie jedoch als unbegründet an, denn die Klägerinnen erreichen die der Bestimmung der Hierarchie der Zentralen Orte zugrunde liegenden Schwellenwerte nicht. Außerdem liegen sie in ,,zumutbarer Entfernung'' zum nächsten Unterzentrum. Die beiden anderen Streitfälle beziehen sich auf ,,zwischengemeindliche Klagen'' im Rahmen der Bauleitplanung. Während die eine Klage negativ beschieden wurde, hatte die andere Beschwerde Erfolg dergestalt, daß aufgrund zu erwartender ,,unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art'' durch die Planungen der Nachbargemeinde der Klägerin bereits planungsstadium-,,vorbeugender Rechtsschutz'' konzediert wurde. Zwischengemeindliche Klagen könnten vor allem hinsichtlich des Komplexes ,,nicht-integrierter Verbrauchermärkte'' gewichtig werden. Zwei noch nicht entschiedene Klagen richten sich gegen geplante Ansiedlungen von Verbrauchermärkten in der Nähe von Gemarkungsgrenzen größerer Städte.

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

In: Stadtbauwelt, Berlin 50 (1976), S. 131-135, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen