Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung.

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DE

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Berlin

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ZLB: Zs 5164-4.2002-4

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EDOC

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Zusammenfassung

Der 4. Altenbericht ist in 6 Kapitel gegliedert. Das 1. Kapitel führt in das Thema ein, gibt eine Begriffsbestimmung der Hochaltrigkeit und erläutert soweit bekannt die biologische Voraussetzung der Langlebigkeit und deren gesellschaftliche Bewertung. Das 2. Kapitel gibt eine Analyse der Forschungsaktivitäten zur Hochaltrigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Demenz. Dies geschieht mit Blick auf Deutschland, schließt aber auch einen internationalen Vergleich ein. Die beiden folgenden Kapiteln markieren mit ihrem Umfang auch die Bedeutung der angesprochenen Inhalte. Im 3. Kapitel geht es um Lebensqualität, Risiken und Potenziale des hohen Alters, mit dem Ziel, verfügbare autonome Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von kritischen Lebenssituationen herauszustellen, über welche die Hochaltrigen selbst verfügen. Das 4. Kapitel mit dem Titel Interventionen - Strukturen und Strategien versucht, den gegenwärtigen Stand und den für die Zukunft für notwendig erachteten Ausbau heteronomer Bewältigungsstrategien und -potenziale zu bestimmen. Es werden familiale Ressourcen, außerfamiliale, freiwillige, soziale Unterstützung, umweltliche und technische Ressourcen, die medizinische und die pflegerische Versorgung betrachtet; ein spezielles Unterkapitel ist der Therapie der Demenz gewidmet. Ein letzter Abschnitt dieses Kapitels behandelt die gerade für die Zielgruppe so notwendige Kooperation, Integration und Vernetzung nicht professioneller und professioneller Unterstützungs- und Versorgungsangebote. Das 5. Kapitel befasst sich mit der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Internationalen Rechts, des Verfassungsrechts, des Zivil- und Strafrechts, schließlich des Sozialrechts, des Heimrechts und des Rechts der behinderten Menschen. Wichtige neue Gesetze in der gegenwärtigen Legislaturperiode, so das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und Änderungen bestehender Gesetze (Drittes Änderungsgesetz zum Heimgesetz; zum SGB XI: Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) haben während der Zeit der Kommissions-arbeiten manche ursprüngliche rechtliche Forderung obsolet werden lassen. Im sechsten Kapitel geht es um die ethische Verpflichtung zur Solidarität mit Hochaltrigen und ihrer Begründung. Das zentrale Anliegen dieses Altenberichts ist es, dem Leben im hohen Alter möglichst weitgehende Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu gewährleisten und für die entspre-chende gesellschaftliche Akzeptanz zu sorgen. difu

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412 S.

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