Daten zur Anlagentechnik und zu den Standorten der thermischen Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland.

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DE

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Berlin

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0722-186X

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ZLB: 99/2390-4

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ST

Abstract

Die Entsorgung von Klärschlämmen hat in Deutschland im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der TA Abfall bzw. TA Siedlungsabfall zu erfolgen. Eine Ablagerung von Klärschlämmen auf Deponien ist ab 1999 nur noch nach einer Vorbehandlung (z.B. mechanisch-biologisch) und ab 2005 nur noch nach einer weitergehenden Behandlung (z.B. thermisch) möglich. Dazu ist neben der Entwicklung neuer Verfahren zur Klärschlammentsorgung insbesondere die intensive Nutzung der bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten notwendig. Aus diesem Grund wird hier der Versuch unternommen, einen detaillierten Überblick über den Anlagenbestand zur thermischen Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik zu schaffen. mabo/difu

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Ca. 50 S.

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Texte; 72/98