Ausbaubeiträge unter Berücksichtigung der Kosten für die Straßenentwässerung.
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Zusammenfassung
Die einschlägige Vorschrift für eine Rückbeziehung der Beitragspflicht für Straßenentwässerungskosten auf bereits durchgeführte Straßenbaumaßnahmen enthält 3. Ändg HWG Art 2 III. Diese Bestimmung sieht eine solche Rückbeziehung für bereits hergestellte Sielanlagen nicht vor. Ohne ausdrückliche Regelung kann die Beitragsfähigkeit nicht angenommen werden. Dies folgt aus einem Urteil des OVG-Hamburg vom 10.7.1984 (OVGBf. VI 5/84). rh
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Recht, Wasser, Straßenentwässerung, Ausbau, Rechtsprechung, Beitrag, Beitragspflicht, Ausbaukosten, OVG-Urteil
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 94(1984)Nr.10, S.483, 485, Lit.
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Recht, Wasser, Straßenentwässerung, Ausbau, Rechtsprechung, Beitrag, Beitragspflicht, Ausbaukosten, OVG-Urteil