Die Entstehung und Auflösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesetzgebungsorganen. Der Ausschuß nach Art. 77 Grundgesetz und die Stellung des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 85/876
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Sieht man einmal von der Möglichkeit der Übereinstimmung eines Einspruchs des Bundesrats durch den Bundestag gemäß Art. 77 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ab, so kommt ein Gesetz nur dann zustande, wenn das Einverständnis sowohl des Bundestages als auch des Bundesrats vorliegt. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Möglichkeiten des Meinungskonflikts zwischen den beiden beschließenden Organen, die ihrerseits die Gefahr eines Stillstandes der Gesetzgebung heraufbeschwören. Zur Vermeidung dieser Gefahr sieht das GG erstmals im Verfassungsleben des deutschen Bundesstaates einen "aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeten Ausschuß" - den sog. Vermittlungsausschuß - vor (Art. 77 Abs. 2 GG). Die Arbeit untersucht die Einrichtung des Vermittlungsausschusses im Kontext mit der Frage nach der Stellung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren. chb/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Bundestag, Bundesrat, Vermittlungsausschuss, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Pfaffenweiler: Centaurus (1984), XCIII, 355 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1983/84)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Bundestag, Bundesrat, Vermittlungsausschuss, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Verfassungsrecht