Rechtsprobleme der unterirdischen Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Prasse, Rainer
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1974

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SEBI: 75/3497

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Nach den gegenwärtigen Rechtsvorschriften ist die Errichtung von Anlagen in Salzgestein zur unterirdischen Endlagerung radioaktiver Abfälle zulässig.Die vorhandenen Vorschriften ergeben jedoch keine sinnvolle Gesamtregelung; sie regeln lediglich Teilaspekte der Zulässigkeit und Sicherheit der Endlagerung und lassen in vielen Bereichen ausfüllungs- und regelungsbedürftige Lücken, sowohl hinsichtlich der Errichtungsvoraussetzungen als auch hinsichtlich der behördlichen Aufsichtsbefugnisse und der langfristigen Sicherung eines Endlagers gegenüber künstlichen Einwirkungen auf die die Endlagerungsstätte umgebenden Gesteinsschichten.Ebenso fehlt es an einer Regelung, die die Endlagerung von Kernbrennstoffen bzw. deren Abfälle zuläßt.Eine zukünftige Regelung ist der Gesetzgebungskompetenz des Bundes vorbehalten.Normativ sind die vorgeschlagenen Ergänzungen dem Bereich des Atomgesetzes zuzuordnen.

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Göttingen: Selbstverlag d.Inst. f.Völkerrecht, Univ.Göttingen (1974), XXXIV, 203 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Göttingen 1974)

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Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht; 53

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