Lärmbekämpfung aus der Sicht der Verwaltungsbehörden.
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Datum
1975
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ZZ
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SEBI: Zs 2529-4
BBR: Z 189
IRB: Z 821
TIB: ZA 4580
BBR: Z 189
IRB: Z 821
TIB: ZA 4580
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Zusammenfassung
,,Die Ziele des Umweltschutzes und damit auch die anerkannten Forderungen der Bevölkerung nach weniger Lärmbeeinträchtigung können durch die marktwirtschaftlichen Kräfte allein nicht erreicht werden. Gesetzliche Eingriffe sind daher nötig, um die Belange des Umweltschutzes durchzusetzen''. Um eine durch Lärm ungestörte Umwelt herzustellen, sollten die physikalischen Gesetzmäßigkeiten der Schallemission mehr als bisher schon bei der Planung berücksichtigt werden, und die Entwicklung der Bauleitpläne darf nicht nur den Stadtplanern überlassen werden. Die Maßnahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes führen allein nicht zu optimalen technischen Lösungen.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Kampf dem Lärm, München 22 (1975), 6, S. 149-157