Die Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten („Mietpreisbremse“) in der gerichtlichen Praxis.
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DE
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Berlin
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Zusammenfassung
Mehr als drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten sollen die §§ 556d ff. BGB auf ihre Auswirkungen in der Praxis untersucht werden. Die vorliegende Darstellung konzentriert sich auf die Erfahrungen der gerichtlichen Praxis. Durch Analyse der dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannten gerichtlichen Entscheidungen wird ermittelt, inwiefern die Vorgaben der §§ 556d ff. BGB ein geeignetes Mittel sind, zur Dämpfung der Mietpreissteigerung in angespannten Wohnungsmärkten beizutragen bzw. Mietern ein Mittel an die Hand zu geben, sich gegen überhöhte Mieten zur Wehr zu setzen. Die Untersuchung befasst sich zunächst mit der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit bzw. Wirksamkeit der §§ 556d ff. BGB. Anschließend wird dargestellt, wie die Länder die Ermächtigungsgrundlage des § 556d Abs. 2 S. 2 BGB in ihren jeweiligen Rechtsverordnungen umgesetzt haben. Es folgt eine Darstellung und Analyse der wachsenden Zahl an Entscheidungen, in denen die Vorgaben der Mietpreisbremse praktisch angewendet wurden. Die Untersuchung beschränkt sich weitestgehend auf eine zusammenfassende Darstellung von Problemkreisen aus veröffentlichten und somit allgemein zugänglichen sowie auf Anfrage zur Verfügung gestellten Urteilen und Hinweis- sowie Aussetzungsbeschlüssen. Die die Entscheidungen tragenden Argumente und Rechtsauffassungen werden – sofern vorhanden – mit abweichenden Begründungen anderer Entscheidungen in Bezug gesetzt.
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Seiten
99