Altes Industriegebiet Lüneschloßstraße. Beispiel für eine kleinräumige Gemengelage - städtebauliche Planung, städtebauliche Maßnahmen, Kosten und Landesförderung, Standortsicherung.

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SEBI: 85/3157-4

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Der Oberstadtdirektor der Stadt Solingen gibt hier einen Bericht über städtebauliche Planungen und Maßnahmen in einer kleinräumigen Gemengelage am Beispiel des Industriegebiets Lüneschloßstraße heraus. Dieses Gebiet ist gekennzeichnet durch die in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene Siedlungs- und Nutzungsstruktur, die in einem Nebeneinander von Wohn- und gewerblich-industriellen Beständen besteht. Die Hauptfunktion des Gebiets ist die als Gewerbe- und Industriestandort. Die bestehenden Vorschriften des Bundesbaugesetzes und der Baunutzungsverordnung berücksichtigen die Gemengelagen noch nicht. Die städtebauliche Planung in diesen Gebieten kann daher nicht ausschließlich nach den gesetzlichen Normalregelungen vorgenommen werden. Dieser Bericht gibt ein Beispiel für besondere städtebauliche Grundsätze, wie sie für Gebiete mit diesen Kennzeichen entwickelt werden können. st/difu

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Industriegebiet, Siedlungsstruktur, Gemengelage, Mischnutzung, Entwicklungsproblem, Nutzungskonflikt, Bauleitplanung, Planungsrecht, Städtebau, Bebauungsplan, Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplanung

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Solingen: (1984), 24 S., Kt.; Abb.

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Industriegebiet, Siedlungsstruktur, Gemengelage, Mischnutzung, Entwicklungsproblem, Nutzungskonflikt, Bauleitplanung, Planungsrecht, Städtebau, Bebauungsplan, Stadtplanung/Städtebau, Flächennutzungsplanung

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