Mindestlohnvorgaben im Kontext des Vergaberechts.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner bundeseinheitlicher Mindestlohn. In vielen Bundesländern gibt es daneben schon seit Jahren einen vergabespezifischen Mindestlohn, auch wenn dessen Existenzberechtigung europarechtlich in weiten Teilen durchaus zweifelhaft ist, was die Entscheidung des EuGH in Sachen Bundesdruckerei bestätigt hat. Der Beitrag zeigt, dass das Nebeneinander beider Regelungskomplexe grundsätzlich sinnvoll ist, weil die Reichweite der Bindung, die Berechtigten und Verpflichteten, die Durchsetzungsmechanismen und letztlich auch die Höhe der Mindestentgelte unterschiedlich ist, setzt sich aber zugleich kritisch mit den Regelungen auseinander.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 7

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S. 395-402

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