Allgemeines Vergaberecht und sektorspezifisches Sondervergaberecht im ÖPNV.
Beck
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2019
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 292 ZB 7099
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Autor beschäftigt sich mit dem Urteil des EuGH vom 20.09.2018 (C-518/17) und den darin enthaltenen zentralen Aussagen zum Verhältnis zwischen der VO (EG) Nr. 1370/2007 und der RL 2014/24/EU. Zunächst führt der Autor kurz in den Sachverhalt ein und kommt dann auf die abstrakten Rechtsfragen zu sprechen: 1. die Anwendbarkeit von VO (EG) Nr. 1370/2007 neben der RL 2014/24/EU und 2. die Rechtsfolgen eines Verstoßes hiergegen. Anschließend erklärt der Autor die wesentlichen Argumente aus dem Urteil des EuGH vom 27.10.2016, an das die vorliegende Entscheidung inhaltlich anknüpft und fasst die Antwort des EuGH auf die Vorlagefragen zusammen. Darüber hinaus zieht der Autor Schlüsse aus dem besprochenen Urteil für die Problematik der Inhouse-Geschäfte im Bereich der öffentlichen Personenverkehrsdienste. Der Autor konstatiert, dass öffentliche Auftraggeber nicht (nach Art. 12 RL 2014/24/EU bzw. nach § 108 GWB) öffentliche Dienstleistungsaufträge über Personenverkehrsdienste ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens an ihre Tochtergesellschaften vergeben dürften. Dies wird anhand der Auslegung der jeweiligen Normen dargelegt. Zudem werden beihilferechtliche Aspekte beleuchtet. Schließlich ordnet der Autor das Urteil des EuGH in die bisherige deutsche Rechtsprechung ein.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 289-292