Regionalität als strukturelles Ordnungsprinzip im Gesundheits- und Krankenkassenwesen.

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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885

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Abstract

Das Gesundheits- und Krankenkassenwesen in der Bundesrepublik Deutschland ist trotz seiner wirtschaftlich relevanten Wechselwirkungen zur Regionalstruktur nicht in die regionalstrukturellen Steuerungsprozesse einbezogen. Aktuelle Forderungen nach einer generellen Regionalisierung sind mit ganz unterschiedlichen Zielsetzungen teils zur Behebung struktureller Verwerfungen in der gegliederten Krankenversicherung, teils aus föderalpolitischen Gründen und mit organisationspolitischen Forderungen nach einer einheitlich regionalisierten Organisationsebene verbunden. Es gibt jedoch keine für alle Aufgaben gleichermaßen optimale regionale Organisationsebene. Vielmehr kommt es darauf an, daß die verschiedenen gesundheits- und sozialpolitisch tätigen Institutionen auf den unterschiedlichen aufgabenadäquaten regionalen Ebenen gemeinsam entscheidungs- und handlungsfähig und von den regionalstrukturellen Rückwirkungen auch betroffen sind. Dies bedarf einer Regionalisierung des Finanzgebarens der Krankenkassen mit primär innerregionalen Strukturausgleichen. Der Ausgleich verbleibender überregionaler Strukturverwerfungen ist mit anderen Formen staatlicher Finanzausgleiche abzustimmen. Der gemeinsame Bezug für die inner- und überregionalen Strukturziele und Maßnahmen kann nur über die Raumordnungspolitik hergestellt werden. - (Verf.)

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Keywords

Gesundheitswesen, Soziale Sicherheit, Versicherungswirtschaft, Versorgung, Finanzierung, Regionalisierung, Gesundheitspolitik, Sozialpolitik, Raumplanungspolitik, Finanzausgleich, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1990), H.2/3, S.111-117

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Gesundheitswesen, Soziale Sicherheit, Versicherungswirtschaft, Versorgung, Finanzierung, Regionalisierung, Gesundheitspolitik, Sozialpolitik, Raumplanungspolitik, Finanzausgleich, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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