MHRG §§ 2, l. Mieterhöhungsverlangen vor Ablauf der vereinbarten Festmietzinszeit. OLG Hamm, Rechtsentscheid v. 9.9.1982 - Az. 4 ReMiet 8/82.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1983
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Vermieter einer Wohnung, der eine Erhöhung des Mietzinses auf bestimmte Zeit durch Vereinbarung ausgeschlossen hat, der das Mietverhältnis der Vertragsparteien um einen im Vertrag bezeichneten Zeitraum fortsetzt, wenn es nicht von einem Vertragsteil gekündigt wird, ist berechtigt, schon vor Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit mit festem Mietzins nach § 2 MHRG zu verlangen, dass der Mieter einer Mieterhöhung, die nach Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit wirksam werden soll, zustimmt. In diesem Fall werden die in § 2 III und IV MHRG bestimmten Fristen in Lauf gesetzt, und zwar bei rechtzeitiger Geltendmachung des Erhöhungsverlangens in der Weise, dass ein eventuell geschuldeter erhöhter Mietzins für die Zeit alsbald nach Ablauf der vereinbarten Zeit zu leisten ist. -z-
item.page.description
Schlagwörter
Baurecht , Wohnungsrecht , Mietrecht , Mietvertrag , Wohnraum , Miethöhe , Mieterhöhung , Rechtsprechung , Rechtsentscheid , Festmiete , Mietdauer , Miethöhengesetz , OLG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.15, S.829-830, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Baurecht , Wohnungsrecht , Mietrecht , Mietvertrag , Wohnraum , Miethöhe , Mieterhöhung , Rechtsprechung , Rechtsentscheid , Festmiete , Mietdauer , Miethöhengesetz , OLG-Urteil