Öffentliche Spielplätze in Städten und Gemeinden. 2., unveränd. Aufl.

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SEBI: 76/4140

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Aufgrund § 29 des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Landesentwicklung sollen in allen Teilen des Landes Erholungsgebiete gesichert und erschlossen werden. Vorliegende Forschungsarbeit untersucht, von welchen Richtwerten die Städte und Gemeinden bei ihren Planungen für derartige Flächen ausgehen und auf welche Weise sie Spiel- und Wohnflächen zueinander anordnen. Dazu wird zunächst der Wissenstand in Bezug auf die Anforderungen an die Planungen aufgearbeitet und die Auswertung einer Umfrage vorgenommen. In den Planungsgrundlagen werden Abhängigkeiten von rechtlichen Vorschriften, Einzugsbereiche und Standort, pädagogisch-psychologische Gesichtspunkte, Flächenbedarf und Finanzaufwand diskutiert. Der Anhang enthält u.a. Begriffsbestimmungen, eine Zitatensammlung und eine Zusammenstellung der entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnungen.

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Spielplatz, Landesentwicklungsgesetz, Freizeit, Planung

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Dortmund: (1976), 150 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Spielplatz, Landesentwicklungsgesetz, Freizeit, Planung

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Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Stadtentwicklung-Städtebau; 2.001