Das Grundrecht auf Asyl als Gegenstand der Innen- und Rechtspolitik in der Bundesrepublik Deutschland.

Wolken, Simone
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1988

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SEBI: 88/4474

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Das Recht auf Asyl hat in der Bundesrepublik Verfassungsrang und ist als Grundrecht ausgestaltet. Die Untersuchung befaßt sich mit der politischen Auseinandersetzung um dieses Grundrecht von seiner Aufnahme in das Grundgesetz als Art. 16 II 2 "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" bis hin zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6.1.1987. Besonderes Augenmerk wird bei der Asylpolitikanalyse auf die zeitgeschichtliche Nachzeichnung dieses Politikbereichs und seiner Rolle in der öffentlichen Debatte einerseits und auf die Analyse der offiziell propagierten sowie der nicht thematisierten Determinanten der aufgezeigten Entwicklungen andererseits gelegt. Zu den nicht thematisierten Determinanten oder Einflußfaktoren der Asylpolitik zählen zum Beispiel das Selbstverständnis als Nicht-Einwanderungsland, der Antikommunismus in Verbindung mit Eurozentrismus und die Rücksicht auf politische und militärische Bündnisse, dargestellt am Fall Türkei. ara/difu

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Frankfurt/Main: Lang (1988), 651 S., Abb.; Tab.; Lit.(pol.Diss.; Münster 1987)

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 31 - Politikwissenschaft; 120

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