Gesamtverkehrsplan Bayern 1994. Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. Juli 1994 den Gesamtverkehrsplan Bayern 1994 in der vorliegenden Fassung beschlossen.

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München

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ZLB: 95/3267-4
BBR: C 24 384

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Abstract

Neue Entwicklungen in Europa wie die Öffnung nach Osteuropa, die Vollendung des europäischen Binnenmarktes und die Erweiterung des europäischen Wirtschaftsraumes prägen die verkehrliche Situation Bayerns in den 90er Jahren. Verkehrspolitische Ziele auch aus den kleinräumigen Entwicklungen sind die Verkehrsvermeidung und -verlagerung, Ressourcenschutz und umweltfreundliche Gestaltung der Verkehrsmittel sowie die Rationalisierung des Verkehrsablaufes. Der Gesamtverkehrsplan konkretisiert diese Ziele für die einzelnen Verkehrsarten. Dabei sollen für die Eisenbahn gegenüber dem Straßenverkehr künftig bessere Chancen am Markt geschaffen werden. Durch marktkonforme Lenkungsmaßnahmen unter Verzicht auf Restriktionen soll der Straßenverkehr vermindertwerden. Der ÖPNV muß gestärkt werden. Im bayerischen ÖPNV- Gesetz wurde erstmals festgeschrieben, daß der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Weitere Ziele beziehen sich auf die Kombination von Verkehrsmitteln, die Entwicklung des Straßennetzes, sowie die Bereiche Binnenschiffahrt, Luft- und internationaler Verkehr. Den Abschluß bilden Abschnitte über Rohrleitungsverkehr, Bergbahnen und Kommunikationsmittel. eh/difu

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ca. 300 S.

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