Stellplatzverteilung bei Wohnbauten - eine Untersuchung der NH-Bayern.
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1983
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Eine Feststellung der Obersten Baubehörde in Bayern vom Frühjahr 1982 besagt, dass Tiefgaragen in Neubaugebieten des sozialen Wohnungsbaues in der Regel nicht mehr gefördert werden. Fast alle rechtskräftigen Bebauungspläne hatten bis zu 100 % Stellplätze in Tiefgaragen nachgewiesen. Ergänzend wurde bei zu hohem Flächenverbrauch eine 50 % der Stellplätze fassende Tiefgarage gefördert. Eine Untersuchung in planerisch-wirtschaftlicher Hinsicht und in finanziell-wirtschaftlicher Hinsicht zeigt die Auswirkungen dieser Förderungsbestimmungen und bietet eine Erleichterung zur Entscheidungsfindung. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.11, S.536-537 Tab.