Der Parteibegriff. Zur verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Funktion des Parteibegriffs unter besonderer Berücksichtigung der Verbotsproblematik.

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Baden-Baden

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ZLB: 97/751

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DI
S

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Abstract

Politische Parteien werden in Deutschland durch staatliche Stellen gegenüber anderen politischen Vereinen in vielfältiger Weise unterschiedlich behandelt. Der Autor stellt zunächst die Unterschiede dar, namentlich die Parteienfinanzierung und das Verbotsverfahren, die die Parteien privilegieren, behandelt jedoch auch die für die Parteien "strengeren" Bestimmungen, wie z.B. das Gebot der innerparteilichen Demokratie. Angesichts dieser großen Unterschiede in der Behandlung von Parteien und politischen Vereinen kommt der Zuerkennung des Parteienstatus für politische Vereinigungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die Einstufung als Partei ist dabei gerade bei kleineren und noch im Aufbau befindlichen Vereinigungen nicht immer einfach, denn § 2 Parteiengesetz, der eine Legaldefinition für Parteien enthält, geht ersichtlich von großen Volksparteien als Regelfall aus, woraus folgt, daß abgesehen von der Benachteiligung durch die 5%-Klausel auch aus diesem Grund die Etablierung von Parteineugründungen in Deutschland besonders schwierig ist. Im zweiten Teil der Arbeit stellt der Autor die Merkmale des Parteibegriffs dar und macht schließlich Vorschläge, wie das Verfahren zur Parteianerkennung durch den Gesetzgeber verobjektiviert und vereinheitlicht werden könnte, wobei er zu dem Ergebnis kommt, daß gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und eine Reform nicht nur zweckmäßig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten ist. bup/difu

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227 S.

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Schriften zum Parteienrecht; 18